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Weg mit dem § 130 des Strafgesetzbuches!
Wer wirklich für die freie Meinungsäußerung, für die freie Wissenschaft, für den Rechtsstaat und für die Demokratie ist, kann wirklich nur gegen den § 130 des Strafgesetzbuches sein, weil gerade der dies alles nur einschränkt bzw. verbietet. Dieser Volksverhetzungsparagraph ist verfassungswidrig - er verstößt gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte. Die freie Meinungsäußerung ist ein Menschenrecht und wird durch diesen Paragraphen eingeschränkt bzw. verboten! Zudem verstößt er gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz, bevorteilt Minderheiten auf Kosten der Mehrheit (des Volkes!), die verhetzt (volksverhetzt!), diskriminiert, also unterdrückt wird! Zudem ist er antihumanitär, weil er gegen die Menschenrechte verstößt. Zusammenfassend läßt sich sagen: Der § 130 StGB ist (1.) antiliberal, weil er gegen die Freiheit, v.a. die Meinungsfreiheit ist, (2.) antiegalitär, weil er gegen die Gleichheit ist, (3.) antihumanitär, weil er gegen die Menschenrechte ist, (4.) antidemokratisch, weil er gegen den Demos - das Volk (!) -, vor allem die Mehrheit ist, (5.) faschistisch, weil er genau die Mittel zur Anwendung und genau diejenigen an die Macht bringt, die er angeblich verhindern soll, (6.) rassistisch, weil er bestimmte Völker, nur weil sie Minderheiten sind, bevorzugt, indem er ein bestimmtes Volk, nur weil es die Mehrheit ist, verhetzt und unterdrückt! Dieser Paragraph ist einer der gewaltigsten Bestandteile der durch die Diktatur unseres Parteienstaates mit viel Zynismus verordneten Zensur, ein Synonym für Antiliberalität, Antiegalität, Antihumanität, Antidemokratie, Faschismus und Rassismus!
<==  |L.-M.-R.==>