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Prägnant und möglichst knapp formulierte Gedanken

von

Roman Herzog (*1934)

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„Wenn sich in der politische Wirklichkeit eines Staates nicht mehr ... Legislative und Exekutive als miteinander echt konkurrierende Gewalten gegenüberstehen, sondern einerseits ein Konglomerat aus Regierung und parlamentarischer Mehrheit und andererseits die Opposition als parlamentarische Minderheit, die zudem durch das Mehrheitsprinzip jederzeit überstimmt werden kann, kann von einer Gewaltenteilung vernünftigerweise nicht mehr die Rede sein.“
Roman Herzog, Grundgesetz - Kommentar, 1958, Rdn. 29

 

 

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- Literaturverzeichnis -