Volksverhetzung
soll ausgeweitet werden
Die Bundesregierung plant den Geltungsbereich
des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung) auszuweiten. Bisher
machte sich nur derjenige strafbar, der zum Haß gegen Teile der Bevölkerung
aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert.
Künftig sollen aber nicht nur Gruppen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes
stehen, sondern bereits einzelne Angehörige. Rechtsexperten sehen
hier eine massive Ausweitung des Volksverhetzungs-Paragraphen. Der Fachanwalt
für Strafrecht, Udo Vetter, weist auf einen latenten Konflikt des Volksverhetzungs-Paragraphen
mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit hin. Daher habe man bislang
das Gesetz restriktiv angewendet und Verfahren eingestellt, wenn sich der Angriff
nicht erkennbar gegen eine abgrenzbare Gruppe gerichtet hätte.
Persönliche Beleidigungen werden zur Volksverhetzung Diese
Möglichkeit würde mit der Gesetzesänderung fortfallen. Was zuvor
als Beleidigung oder Bedrohung gewertet wurde, könnte dann als Volksverhetzung
mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn der Angriff sich
nicht nur auf die Person des betroffenen erstreckt, sondern auch seine rassische,
nationale, ethnische Herkunft oder seine Zugehörigkeit zu einem anderen abgrenzbaren
Teil der Bevölkerung einbezieht, macht der Jurist auf seiner Internetseite
lawblog deutlich. Potentielle Täter seien dann nicht mehr
nur Menschen, die aus ideologischen Gründen bestimmte Gruppen verächtlich
machen, sondern jeder, der sich im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu
hinreißen läßt, sich unkorrekt zu äußern. Bundesregierung:
Umsetzung von EU-Richtlinen Die Bundesregierung begründet die Gesetzesänderung
mit einer Anpassung an Richtlinien der Europäischen Union und des Europarates.
So hätten diese mit dem Rahmenbeschluß zur strafrechtlichen Bekämpfung
bestimmter Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und dem Übereinkommen
zur Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer
und fremdenfeindlicher Art Vorgaben getroffen, die nun in nationales Recht
umgesetzt werden müssen.
Junge
Freiheit vom 28. Oktober 2010 |