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Spengler Spengler-Zitate Spengler
„DAS VERHÄLTNIS VON WIRTSCHAFT
UND STEUERPOLITIK SEIT 1750“, 1924
(in: „Politische Schriften“, 1919-1926)
Zitate
Ein Vortrag (Düsseldorf, 19.09.1924)
Zitate

NACH OBEN Zitate aus dem Vortrag in Düsseldorf (19.09.1924):

„Wenn Vertreter der Finanzwissenschaft oder Finanzverwaltung im 19. Jahrhundert über das Wesen der Steuern nachdachten, so ergaben sich immer wieder dieselben Standpunkte: Steuern als Zwangserwerb des Staates aus Mangel an eigenem Besitz, Steuern *als Versicherungsprämie des Bürgers an den Staat, Steuern als Leistung in Erwartung einer staatlichen Gegenleistung in Gestalt von Ordnung und Sicherheit. Abgesehen von der unwürdigen, rein formalen, aber dem römischen Recht durchaus entsprechenden Auffassung des Staates, der hier dem Volk wie ein Fremdkörper gegenübersteht, lief die Untersuchung also auf eine bloße Beschreibung der Tatsache, die Rechtfertigung eines Zweckes oder die der Beschaffungsmethoden hinaus. Sie ging also stets vom Bedarf aus und blieb im Grunde bei ihm stehen. Sie gelangte wohl bis zum Zusammenhang zwischen Finanztechnik und ihren sogenannten »Quellen«: dem Einkommen oder Vermögen der Untertanen, aber nie bis zur Erkenntnis der dahinter liegenden wirklichen und einzigen Quelle, dem wirtschaftlichen Leben des Volkes. Vermögen und Einkommen sind nur eine ziffernmäßige Erscheinung, wenn man nämlich die Wirtschaft lediglich als Zustand auf ihren Umfang hin betrachtet. Sie sind Mengen, für das Auge des Finanzverwalters also schlechthin gegeben, und Mengen kann man beliebig vermindern oder aufbrauchen. Die Selbstergänzung der wirtschaftlich arbeitenden Einheiten ist aber nur durch Arbeit möglich, und infolge der Unkenntnis oder Nichtachtung dieser Arbeit kann sich das Leben eines Volkes an falschen Eingriffen verbluten.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 299Spengler).

„Solange der Steuerbedarf die Größenordnung der Mitte des 19. Jahrhunderts nicht überschritt, waren solche Irrtümer bedauerlich aber ungefährlich. Heute ist der Bedarf in der ganzen Welt so ins Ungeheure gewachsen, daß die Besinnung über dessen wahre Quellen und ihre Pflege eine Frage auf Leben und Tod eines Volkes ist. Der Zusammenhang zwischen Steuern und wirtschaftlicher Lebensfähigkeit tritt drohend hervor. Die Grundlage, die man pflegen, ausrauben oder zerstören kann, ist nicht eine Summe von Werten, sondern ein Organismus, ein atmender Leib, dessen inneren Bau und Kreislauf, dessen Lebensart und Lebenskraft man genau kennen muß, bevor man tiefe Eingriffe wagt. Heute steht nicht mehr der Wohlstand von einzelnen, Personen oder Klassen, sondern das Dasein des Ganzen auf dem Spiel.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 299-300Spengler).

„Das 18. Jahrhundert, das der angeblich absoluten Monarchie, hatte hierin, wie überall, einen klaren Standpunkt, brutal, aber praktisch und ohne Heuchelei. Die Besteuerung war die Ausübung von Hoheitsrechten. Das geschah nüchtern, ohne Sentimentalität, und von der Regierung aus gesehen, auch durchaus zweckmäßig. Die Höhe des Bedarfs allein war maßgebend, nicht die Folgen seiner Beschaffung. Es gehört zum Begriff des Hoheitsrechtes, daß die Sorge für den Ersatz des wirtschaftlichen Kräfteverlustes den Untertanen überlassen bleibt. Man trieb Raubbau mit Möglichkeiten. Von der Ausübung des Rechts abgesehen kamen lediglich kaufmännische Gesichtspunkte zum Vorschein, etwa die zweckmäßige Organisation der Beitreibung großer Barbeträge, also nichts weniger als die künftige Hebung der allgemeinen Leistungsfähigkeit. Die Berufung des Bankiers Necker kurz vor der Revolution sollte lediglich die Finanzen, nicht etwa die französische Wirtschaft retten. Über die Wirkung von Finanzmethoden auf Form und Gang der Wirtschaft nachzudenken, kam niemand in den Sinn.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 300Spengler).

„Die größere geschäftliche Bequemlichkeit führte vielfach zur Verpachtung dieser Rechte (Domänen, Bergwerke, Verkehr, Zehnten). Aber schon daraus ergab sich eine tiefe, ganz unbeabsichtigte Wirkung auf die Wirtschaft: es entsteht ein Stand von reichen Steuerpächtern, ein allmächtiger Finanzadel, dessen Einfluß nun dahin geht, die Regierung unbewußt zu seinen Gunsten auf die Wirtschaft wirken zu lassen. Die Finanzminister kannten die Wirtschaft nicht, die Pächter kannten sie instinktiv um so besser. Schon in den letzten Jahren Ludwigs XIV. wurde eine Umwälzung bemerkbar: der alte Adel war überschuldet und verarmt, auf Geschenke und Pensionen angewiesen; der neue Finanzadel überwog ihn weit an Einfluß. Man lese daraufhin die Erinnerungen des Herzogs von Saint Simon. Dieser Einfluß machte sich in der Wahl der Steuermethoden geltend, welche diesen neuen Adel so wenig als möglich treffen sollten. So kam es zu einer einseitigen Belastung des Hof- und Landadels, denn neben den direkten Steuern blühte der Ämterkauf, in Wirklichkeit eine verschleierte Steuer, die mit furchtbarer Härte allein auf der vornehmen Gesellschaft lastete und zur Aufzehrung ganzer Familienvermögen führte. Es gab Stellen, die für 100000 Livres und mehr verkauft wurden und die außerdem einen fürstlichen Aufwand verlangten, der aus Privatmitteln bestritten werden mußte. Allein unter Ludwig XIV. muß der Ämterverkauf mehrere Milliarden eingetragen haben. Aber damit wurde gerade der Stand wirtschaftlich untergraben, welcher damals durch Tradition, Erziehung und Erfahrung den Staat trug. Die Verschuldung, der Mangel an Würde in Geldsachen, Skepsis und Spott der Ruinierten vergifteten die hohe Gesellschaft und bereiteten die Revolution vor, die von dieser und nicht von der Mittelklasse ausgegangen ist.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 300-301Spengler).

„Da dies alles nicht ausreichte, so schritt man zu einer raschen Vermehrung der öffentlichen Schuld, sehr zum Vorteil der großen Finanzleute, welche die Unterbringung der Anleihen übernahmen, und züchtete so eine Schicht von Renteninhabern, deren geistige Fähigkeiten und materielle Mittel damit der wirtschaftlichen Arbeit entzogen wurden. Die öffentliche Schuld Frankreichs stieg 1721 bis 1789 von 1,7 auf 4,7 Milliarden Livres, diejenige Englands 1739 bis 1784 von 47 auf 257 Millionen Pfund, im Verhältnis zur damaligen Höhe der Volksvermögen eine ungeheure Summe, um die das nationale Betriebskapital verkürzt wurde und deren Zinsen Tausende begabter Menschen von der Notwendigkeit praktischer Leistungen befreiten; gerade in Frankreich ist unter Ludwig XIV. eine gewisse Stumpfheit des wirtschaftlichen Denkens deutlich fühlbar.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 301Spengler).

„Nur als Reste altgermanischen Feudalrechts bestehen daneben die Grundsteuersysteme. Sie beruhen sämtlich auf dem Gedanken, daß Grund und Boden Eigentum des Herrschers sind und dem Untertanen verliehen werden, so wie in England heute noch das ganze Land als Eigentum des Königs gilt. Das älteste Beispiel dieser Auswertung eroberter Länder durch Verteilung und geregelte Grundabgaben bieten die Normannen seit 1000 in der Normandie, seit 1066 im größten Stil in England, später in Sizilien. Aus der Rechnungskammer ihrer Könige stammen die Ausdrücke Quittung, Kontrolle,. Konto, Scheck (von dem schachbrettartig ausgelegten Rechnungstisch), Exchequer (Name des englischen Schatzamtes) und Clerk (von clericus, geistlicher Schreiber). (Vgl. Der Untergang des Abendlandes, II, Kapitel IV, § 8, Kapitel V, § 4.) Die Steuer haftet deshalb an der Grundfläche und deren möglichem, nicht an der Art der Bewirtschaftung und deren ta tsächlichem Ertrag, um den zu schachern oder den nachzurechnen die Würde dem Herrscher verbietet. Diese Bedeutung hat die »Taille« in Frankreich, welche den berühmten Streit um die Steuerfreiheit des französischen Adels und damit den Ausbruch der Revolution herbeiführte. Man versteht das heute in der Regel falsch: Der Adel wollte wohl zahlen - parteiische Geschichtsschreibung hat die große Opferbereitschaft der beiden Notabelnversammlungen stets verschwiegen -, aber nicht durch die Form der Auflage in den Rang von Untertanen herabgedrückt werden (Spengler). Hinter dem Kampf um die Finanzen stand der um die feudale Weltanschauung. Mit der Taille ist das Grundsteuersystem Josephs II. in Österreich und der »Generalhufenschoß« Friedrich Wilhelms I. in Preußen ver- gleichbar. Die englische Landtaxe war schon um 1700 eine Art fester Bodenrente geworden, die den Landbesitzer als Erbpächter erscheinen ließ. Wenn all diese Verfahren auch umschichtend und lähmend auf die Wirtschaft wirkten, so geschah das unbewußt und unbemerkt. Eine über den Ertrag hinausgehende Einsicht ist nirgends vorhanden. Aber diese Finanzmethoden gehen mit der französischen Revolution zu Ende. Der Bedarf wächst durch die Massenkriege und wirtschaftlichen Verwüstungen der jakobinischen und napoleonischen Zeit um das Vielfache. England muß bis 1816 eine Art Einkommentaxe erheben; in Frankreich geht die Besteuerung 1792 bis 1799 zuweilen bis zur tatsächlichen Beschlagnahme ganzer Einkommen und Vermögen. Die Hälfte des französischen Bodens wird den rechtmäßigen Besitzern genommen und verkauft oder verschleudert, eine Umschichtung des Nationalvermögens und damit der Bevölkerung, die auf den französischen Charakter ohne Zweifel tiefer gewirkt hat als die Ideen von 1789. Erst seitdem hat sich das französische Rentnerideal mit seiner besonderen Auffassung des Kapitals durchgesetzt. Vor allem aber wird nun die Auffassung der Besteuerung als Hoheitsrecht erschüttert. Eine Besinnung erwacht, mehr infolge der neuen politischen Ideale als der Höhe und Gefahr der Belastung. Aber man ist weit entfernt davon, nun etwa die inneren Bedingungen der Wirtschaft als der eigentlichen und einzigen Steuerträgerin zu studieren. Im Gegenteil. Die Nationalökonomie ist noch jung und viel zu abstrakt; man hat noch nicht gelernt, die Pflege der Wirtschaft als das erste und wichtigste Kapitel einer Finanzwissenschaft zu betrachten. Man folgt durchaus einer politisch-philosophischen Ideologie und erblickt das Wesen der Steuer in einer Art von wechselseitiger Pflichterfüllung freier Menschen, ganz im Geiste von Rousseaus Contrat social. Die Ideale der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit führen wie von selbst zu einem sentimentalen Steuerideal auf Grund der angeborenen Menschenwürde: der einzelne soll seinen Anteil an den allgemeinen Lasten persönlich einschätzen und persönlich abführen. Aber damit entfernt man sich von der Voraussetzung wirtschaftlicher Erfahrung, statt sich ihr zu nähern. Die Gleichheit und Gerechtigkeit, die ideale Form wird wichtiger als die Kosten, selbst als der Reinertrag. Das Gefühl des Neides beginnt seinen Einfluß auf die Steuergesetzgebung geltend zu machen. Die europäischen Finanzminister um die Mitte des vorigen Jahrhunderts haben weniger geschäftlich gedacht als die des ancien régime. In der damaligen deutschen Finanzwissenscahft, unbestritten der ersten, aber auch der abstraktesten der Welt, war viel zu viel Kant und Hegel und viel zu wenig kaufmännische Erfahrung.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 301-304Spengler).

„Der Jurist beginnt als Berater den Bankier zu verdrängen. Die Person des Zahlenden verdrängt die Zahlung selbst aus dem Vordergrunde der technischen Überlegung, in demselben Grade, wie politische Rechte die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung aus dem Interesse der Volksversammlungen verdrängen. Man idealisiert den Steuerzahler und vergißt den wirklichen Steuerträger, auf den jener die Last durch Preissteigerung und Lohnveränderung abzuwälzen sucht, so wie man über dem Ideal des Wahlrechts die brutale Tatsache der Wahlbearbeitung vergaß. Die Tatsache, daß der Steuerzahler nicht identisch mit dem Steuerträger ist, daß jedes abstrakte Steuergesetz Methoden der Umgehung, Abwehr und Abwälzung herausbildet, welche die Gleichheit und Gerechtigkeit in ihr Gegenteil verkehren und Teile der Wirtschaft lahmlegen oder unzweckmäßig arbeiten lassen, fand kaum Beachtung, außer vielleicht in dem geschäftlicher verwalteten England. Aber trotzdem wurde das Ideal der allgemeinen, direkten, auf persönlicher Einschätzung beruhenden Steuern im Zeitalter der aufsteigenden Demokratie – als Ausdruck dieser Demokratie – so selbstverständlich, daß eine ernsthafte Kritik an dem Standpunkt und seiner Zweckmäßigkeit so gut wie ganz fehlte. Niemand wagte es, die indirekten Steuern als zweckmäßiger, billiger in den Erhebungskosten und ehrlicher zu empfehlen. Sie waren unpopulär. Sie galten als einseitige Belastung der Armen. Die Theorie ging von der bestehenden Sitte aus, die Sitte selbst war gegeben. Man hat damals in Preußen den Grundsatz der allgemeinen persönlichen Steuerpflicht mit der allgemeinen Wehrpflicht verglichen.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 304Spengler).

„Der Notwendigkeit, bei all diesen Grund-, Wohn-, Gewerbe-, Erbschafts-, Lohnsteuern zunächst die damals in rascher Umwandlung begriffenen Wirtschaftsformen zu studieren, stand in Deutschland wie in Frankreich außerdem die einseitige Schulung der Finanzgelehrten und -beamten an der Begriffssprache des römischen Rechts entgegen. Daß statt des Juristen, eines Laien in wirtschaftlichen Dingen, der Wirtschaftsführer als Kenner die erste Stimme haben müsse, war dem staatsrechtlichen wie dem parteipolitischen Denken dieser Zeit vollkommen fremd, so sehr hatte sich die Auffassung der Besteuerung als eines Rechtes, wenn nicht von Herrschern, so doch von Volksvertretungen behauptet, und zwar eines Rechtes an Sachen (res im Sprachgebrauch des römischen Rechts). Man nimmt von jedem einzelnen Bürger – römisch persona (vgl. Der Untergang des Abendlandes,a.a.O., I, § 15) – Bruchteile seiner Habe oder seiner Erzeugnisse in Anspruch; über deren Herkunft oder Ersatz nachzudenken war Sache eines anderen Ministeriums, mit welchem der Finanzminister in der Regel im Kampf lag. Der Ressortstandpunkt löst den kaufmännischen ab, der formale den praktischen. Es war, als wenn es gleichgültig sei, ob man ein Stück Eisen aus einem Haufen von Rohmetall oder einer arbeitenden Maschine nimmt. Daß die Methode verheerender wirken könne als die Höhe der Forderung, das ist auch damals noch in seinem vollen Ernst nicht erkannt worden.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 304-305Spengler).

„Um 1850 wird der Tiefpunkt erreicht: Die Finanzen werden überall in Europa von wirtschaftlichen Laien, von Beamten rein formaler, meist juristischer Schulung verwaltet.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 305Spengler).

„Immerhin war der Bedarf noch um 1880 allenthalben so gering, daß dieser Fehler den mächtigen Aufstieg des Wirtschaftslebens beengen, aber nicht hindern konnte. Indessen vollzog sich gerade damals die entscheidende Wendung innerhalb der wirtschaftlichen Form. Es liegt ein Abgrund zwischen der Struktur von 1800 und der von 1900. Alle Schlagworte wie Zeitalter des Verkehrs, der Maschine, des Kredits, des Kapitalismus greifen nicht in die Tiefe, Die Maschinenindustrie ist nicht das eigentlich Neue. Fabrikstädte gab es schon 1750. Das Entscheidende, was den ganzen Organismus nicht nur des wirtschaftlichen Lebens verwandelt hat, ist die rasch zunehmende Trennung des Besitzes vom Besitzer, als das Beweglichwerden immer größerer Teile der großen Nationalvermögen. Nicht die Maschine, sondern die Aktie hat das Antlitz der arbeitenden Welt verwandelt. (Vgl. Politische Pflichten der deutschen Jugend, a.a.O., S. 138 ff..) Die Produktion geht ihren Weg, aber die Verteilung der Eigenschaft des Besitzes in einem Lande auf dessen Bewohner wird undurchsichtig. Vermögen bestehen nicht mehr in sichtbaren Dingen, sondern sind in ihnen nur angelegt, mit der Möglichkeit augenblicklicher Zurückziehung. Es entstehen die reinen Finanzvermögen, die fiktiven Geldmengen der Spekulation und die von Stimmungen abhängige Höhe und also gelderzeugende Macht des Kredits. Gleichzeitig wird das Gewerbe vom Zunftzwang befreit und der einzelne Handwerker entzieht sich mehr und mehr der Nachprüfung seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit. Der Verkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher wird durch Lieferungs- und Termingeschäfte ausgeschaltet, deren Gewinne überhaupt nicht genau zu erfassen sind, Fernverkehr und Nachrichtendienst lassen die Gewinnmöglichkeiten über alle Staatsgrenzen hinaus wachsen. Aber damit ist die wesentlichste Voraussetzung für das Ideal der persönlichen und direkten Besteuerung völlig zerstört. Solange die Selbsteinschätzung des einzelnen von der Allgemeinheit wenigstens in den Hauptzügen geprüft werden konnte, weil der Besitzer am unbeweglichen Besitz und der Verdiener an einer sichtbaren Tätigkeit hafteten, waren Gleichheit und Gerechtigkeit auf diesem Wege wenigstens mögliche Ziele. Jetzt tritt der Gegensatz von reich und arm hinter dem wichtigeren zurück zwischen solchen Steuerzahlern, deren Einkommen oder Vermögen offen daliegt, und solchen, deren wirkliche Leistungsfähigkeit vielleicht zu fühlen, aber nicht nachzurechnen ist. Und zu den letzten gehören gerade die Führer der Spekulation, die auf der Beweglichkeit aller Werte beruht, mit ihren ungeheuren Reichtümern. Seit der Mobilisierung des größten Teils der heutigen Volksvermögen durch das Wertpapier von der Banknote bis zum Anteilschein drückt die Steuerlast nicht den Besitzenden überhaupt, sondern den sichtbar Besitzenden. Der Grundbesitz trägt die Lasten des Aktienbesitzes mit, die festen Gehälter die Lasten der Spekulationsgewinne, die auf dem Papier gleichmäßig besteuert, aber nicht gleichmäßig feststellbar sind (SpenglerSpengler). Und infolge davon entwickelt sich nun der gewaltige, schwerfällige, kostspielige und im Grunde doch nutzlose Apparat der heutigen Finanzverwaltungen. Die Wirtschaft wird eingeschnürt in ein Netz von Verpflichtungen, Kontroll- und Sicherheitsmaßregeln. Sie reibt sich wund, und der Reibungsverlust steht endlich in keinem Verhältnis mehr zu dem wirklichen Ertrag dieser Methode. Wenn man in Deutschland die Erhebungskosten der Einkommen- und Erbschaftssteuer von 1913, die einen Rohertrag von 761 Millionen lieferten, aus den Gesamtkosten der Finanzverwaltung (881 Millionen) herausheben wollte, so bliebe vielleicht kaum ein Reinertrag übrig. Der Staatsbedarf ist tatsächlich durch Zölle, indirekte Steuern und Eisenbahnen, die mehrere Milliarden einbrachten, bestritten worden.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 305-307Spengler).

„Hier beginnt nun seit 1890 die phantastische Steigerung des Steuerbedarfs. Das Staatensystem der Welt tritt in die Krise ein, welche zum Weltkrieg führt. Die Maschinenindustrie hat Menschen gezüchtet, weil sie sie brauchte, und die Menschen fordern nun einen Lebensraum. Die Weltpolitik versteht unter Machtzielen in steigendem Maße die Herrschaft über Rohstoff- und Absatzgebiete, die Verdrängung fremder Wirtschaftsinteressen, ihre Unterordnung unter die eigenen, unter Umständen ihre Ausschaltung und Vernichtung. Dies und die Rüstungsausgaben, welche von der Angst um die Grenzen der Erde nicht ganz zu trennen sind, fordern Steuererträge, die bis dahin unerhört waren. Und gerade jetzt, wo es nötiger als je gewesen wäre, das Problem ganz von neuem zu stellen, verhinderte die Gestaltung der inneren Politik aller maßgebenden Staaten ein Begreifen der Steuer als der Notwendigkeit, dem lebenden Wirtschaftsorganismus Blut zu entziehen. Denn gleichzeitig mit dieser Steigerung des Bedarfs setzt sich der Parlamentarismus durch: Die Steuerauswahl wird von der Interessenpolitik der Parteien abhängig. Die Drohung mit neuen Steuern wird eine Waffe im Wahlkampf. Aus dem unbewußt unsachlichen wird oft genug der bewußt unsachliche Standpunkt. Neid und Haß der Massen lösen die Ressorteinstellung der Finanzämter ab und fordern die Belastung des politischen Gegners, um auf ihn zu drücken, selbst wenn der Staat daraus keinen Gewinn zieht. Auf der Grundlage solcher Instinkte beruht die stete Forderung städtischer Parteien auf Belastung der Landwirtschaft und die Forderung der Bauern, den Reichtum von Handel und Industrie stärker zu erfassen, das Geschrei der Lohnempfänger über den, welcher mit dem Risiko eines Geschäfts auch dessen Gewinn hat, vor allem der Hang nach Luxussteuern, deren Reinertrag weder eine Rolle spielt noch von der Mehrzahl der Betroffenen wirklich getragen wird. Es kommt dahin, daß mehr als eine Regierung sich die Freiheit staatsmännischen Handelns durch steuerliche Zugeständnisse von den Parteien erkaufen muß. Der Mangel an Mut zu unpopulären Maßregeln verhindert gegen Ende des Jahrhunderts völlig die sachliche Erörterung des Steuerproblems. Im Gegenteil: es liegt im Interesse heutiger Parteien, die Wählerschaft von dieser Sachlichkeit fernzuhalten. Die »Weltanschauung des Steuerzahlers« ist ein zu wichtiges Mittel im Kampf um den Besitz der Regierungsgewalt.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 307-308Spengler).

„Dann kam der Weltkrieg, und nun steigt, in Deutschland noch viel schneller als anderswo, der Steuerbedarf ins Sinnlose, je mehr die Wirtschaft verwüstet wird, je geringere Reinerträge mit den heutigen Methoden herauszupressen sind. Hier stehen wir vor der welthistorischen Gefahr, die weit über eine bloße Lähmung oder Rückbildung der Wirtschaft hinausgeht. Das allgemeine, persönliche, auf Selbsteinschätzung beruhende System trifft die Schichten der Gesellschaft ungleichmäßig und die wertvollsten am schwersten, weil sie beruflich der Spekulation am fernsten stehen und sittlich den Ausbau von Abwehrmethoden verschmähen. Je entschiedener sich die unsichtbaren Vermögen und Gewinne der Last entledigen, je mehr einzelne Bevölkerungsschichten infolge ihrer politischen Organisation die Steuergesetzgebung zu ihren Gunsten gestalten können, desto schwerer trifft das System den Rest. In Deutschland sind der Rentnerstand und der kleinbürgerliche Hausbesitz ihm völlig zum Opfer gefallen. Denn Inflation und Herabdrücken der Mieten sind verschleierte Steuern, deren Erhebung das Vielfache des Reinertrages vernichtet (SpenglerSpengler). Aber die Gefahr ist größer: Es handelt sich um die seit Generationen hochgezüchtete Schicht, welche auf westeuropäischem Boden den Träger unserer Kultur darstellt. Kultur ist ohne eine gewisse Höhe der Lebenshaltung nicht zu denken. Der Nachwuchs für Wissenschaft, Kunst und Technik bedarf einer geistigen Verfeinerung, welche im allgemeinen den groben Kampf ums Dasein schon für die Väter und Mütter ausschließt. Vernichtet man diese Voraussetzung, wie es in England seit der Steuergesetzgebung von 1908 langsam, in Deutschland seit der Revolution in erschreckendem Tempo geschieht, so verzichtet man auf die Zukunft seines Volkes zugunsten des Augenblicks, zugunsten des »panem et circenses« der von ihren Führern mißleiteten Wählermassen. Hier stehen wir vor der Tatsache, von der sich nichts wegdeuten läßt, daß die westeuropäische Steuerpolitik in einen trockenen Bolschewismus ausartet, der alles einzuebnen droht, was über die Masse hervorragt, alles, was gezüchtet und erzogen ist, alles, was zu den Vorbedingungen zuletzt auch der Höhe technischen Denkens und damit der Höhe unserer Wirtschaftshaltung gehört. Wir sehen in Europa eine Enteignung der wertvollsten Schichten durch den Steuerzettel, ein neues Emigrantentum nicht aus dem Vaterlande, sondern aus altem Besitz. Ganze Schichten sind schon vernichtet, welche die Träger unserer Bildung im höchsten Sinne des Wortes gewesen waren. Die Kriegsgewinnler von 1870 wurden erzogen, die von 1918 wirken erzieherisch, weil es eine erziehende Gesellschaft nicht mehr gibt.“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 308-309Spengler).

„Dieser Gefahr gegenüber, welche darauf zurückgeht, daß man einen sehr großen Teil der kreisenden Werte aus den einzelnen Privathaushalten durch den Staatshaushalt hindurchleiten muß, ohne zu verstehen oder verstehen zu wollen, um was es sich dabei handelt, scheint nur eine Rettung möglich, und hier könnte Deutschland als das Land der Ideen vorbildlich für die ganze Welt werden, die an dem gleichen Fehler zu erliegen droht. Das Steuerproblem muß vom Wirtschaftsleben aus neu gestellt und durchdacht werden; an Stelle der Hoheitsrechte des 18., der Ideologie des 19. muß die wirtschaftliche Erfahrung des 20. Jahrhunderts treten. Es sollte ein Weltkongreß von Kennern des Wirtschaftslebens berufen werden, der von dieser Erfahrung aus die Form der Überführung der Steuerwerte aus dem Privathaushalt in den Staatshaushalt untersucht, der feststellt, an welcher Stelle und in welcher Weise den wirtschaftlich arbeitenden Einheiten Kraft entzogen werden kann, den Werken, nicht den Personen, an denen zufällig die Eigenschaft des Besitzes haftet. Man muß einsehen, daß man mit den Werken und mit ihnen allein die Besitzer erfaßt, da es keinen unrentablen Besitz auf Dauer geben kann. Je »gerechter« eine Steuer ist, desto ungerechter ist sie heute. In der Beurteilung dieser Dinge hat die Wirtschaft das erste Wort, nicht der Jurist, der Berufspolitiker und nicht der Finanzbeamte. Gelingt es der westeuropäischen Welt nicht, sich hier von den Vorurteilen und Empfindlichkeiten des demokratischen Zeitalters freizumachen, so sinkt sie wirtschaftlich auf eine Stufe, welche die Erhaltung der vorhandenen Menschenmasse nicht mehr gestattet, geschweige denn die Erhaltung ihrer Kultur. (Über Reformvorschläge siehe: Neubau des Deustchen Reiches, a.a.O., S. 277 ff..)“ (Oswald Spengler, Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik seit 1750, 1924, in: Politische Schriften, S. 309-310Spengler).

 

NACH OBEN Anmerkungen:

 

Vgl. Adalbert Wahl, „Die Notablenversammlung von 1787“ (1899) und „Vorgeschichte der französischen Revolution“, Band II (1901).

 

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